Krisensituation bei der LEG
Rede in der Aktuellen Stunde zum Thema: Krisensituation bei der LEG und die Verantwortung der Landesregierung am 11.07.01
Kliesch (SPD): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Tack, Sie haben der Aktuellen Stunde die Überschrift „Die Krisensituation bei Gesellschaften mit Landesbeteiligung…” gegeben. Daher werden Sie es mir nicht übel nehmen, dass ich ein paar Worte zur Brandenburgischen Bodengesellschaft bzw. zum Sondervermögen sage.
Vor einigen Wochen stand hier ein Bericht der Ministerin der Finanzen über den Stand des Sondervermögens bei der Verwertung gemäß § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Verwaltung und Verwertung der Liegenschaften der Westgruppe der Truppen auf der Tagesordnung. Keine Fraktion meldete Redebedarf an und man konnte denken, es sei alles in Ordnung und es gehe alles so weiter wie bisher. Oder war der Bericht so dünn, dass es keinen Redebedarf zu einem solchen Papier geben konnte? Auch das wäre ja verständlich. Aber ich habe hierzu eine ganz andere Erklärung: Der Landtag Brandenburg mit seinen 88 Abgeordneten vertritt ja auch die Regionen, die von dem Wirken bestimmter Landesgesellschaften profitieren. Manche Projekte lassen sich erst durch solche Gesellschaften bewegen und manches ist auch sehr erfolgreich umgesetzt worden.
Sicherlich wird mir mancher nachsagen, dass die Brandenburgische Bodengesellschaft bei mir nicht so erfolgreich tätig war. Gut, das ist ein Grund dafür, dass ich mich näher mit dieser Gesellschaft beschäftigt habe. Ich war aber auch fünf Jahre in ihrem Beirat. Bei diesen Sitzungen konnte man natürlich Entwicklungen dieser Gesellschaft feststellen, die man nicht unbewertet lassen durfte. Auch ein einzelner Abgeordneter muss hier versuchen, auf die Sache zu schauen, und Halt rufen, wenn stärker diskutiert werden muss. Andernfalls käme er ja nicht seiner Kontrollaufgabe nach.
Wie gesagt, die Brandenburgische Bodengesellschaft hat den Auftrag, das Sondervermögen zu verwerten, zu verwalten und zu entwickeln. Dabei decken sich bestimmte Aufgaben auch mit der LEG und man fragt sich natürlich, warum wir diese Doppelung nicht schon längst abgeschafft haben. Ganz wichtig ist, dass auch hier der Ansatz einer sich selbst finanzierenden Gesellschaft bestand, wie wir es heute wieder gehört haben. Der revolvierende Fonds ist im Gesetz sogar festgelegt. Nun fragt man sich natürlich, wann Schluss damit ist, dass sich die Gesellschaft selbst finanziert. Nun, da muss man sich die Gesellschaft anschauen. Es macht einen schon stutzig, wenn die Gesellschaft zunehmend andere, nicht im Gesetz festgelegte Aufgaben an sich zieht. Dann merkt man deutlich, dass dieser revolvierende Fonds am Ende ist. Das ist der Fakt, wir sind dabei, jeder kann das nachlesen.
Inwieweit die Zahlen, die ich ermittelt habe, stimmen, darüber kann man streiten. Wichtig ist nur das Gebaren dieser Gesellschaft und - nehmen Sie mir es nicht übel - dass man natürlich auch die Personen anschaut, die in einer Gesellschaft tätig sind. Wenn der Personalaufwuchs in den Jahren zunehmend höher wird, während die Umsätze deutlich geringer werden und die Aufwendungen für die Sanierung der Gebiete immer mehr steigen bzw. die Erlöse daraus, wenn man die Gesamtsumme bildet, geringer sind als angenommen, also die Bilanzen nicht stimmen, dann kommt man schnell zu dem Ergebnis, dass sich hier einige selbst versorgen, und das sehr üppig.
(Frau Osten [PDS]: Und warum stellen Sie die Frage erst heute hier?)
Der BAT gilt in dieser Gesellschaft nicht. Gleichzeitig muss es verwundern, wenn, wie gesagt, Personen, die in anderen Gesellschaften nicht so erfolgreich waren, bei der BBG tätig werden. Aus meiner Sicht ist ganz wichtig: Der Aufgabenbereich der BBG ist endlich; das Gesetz ist so fixiert. Ich habe den Eindruck - ich denke, viele andere Kolleginnen und Kollegen auch -, dass wir das WGT-Gesetz in nächster Zeit ändern sollten. Noch ist genug Masse vorhanden, um einen geordneten, wohl überlegten Rückzug zu finden.
(Zuruf der Abgeordneten Frau Tack [PDS])
Die Finanzministerin hat gesagt: Es soll alles so geordnet sein, dass alle Aufgaben noch einmal auf den Prüfstand kommen, dass man dann zusammenfügt, was zusammengehört. Ich kann mir nicht vorstellen, dass eine Landesentwicklungsgesellschaft nicht über den Restbestand der Flächen verfügen sollte oder dass eine sich selbst finanzierende Forstverwaltung, die einen Fonds hat, nicht auf ein bestimmtes Vermögen zurückschaut, das werthaltig ist, nämlich das Forstvermögen. Wenn die BBG mitteilt, sie habe noch 40 000 ha Forstflächen zu verwerten, kann ich ihr sagen: Unsere Forstbehörden können das auch und sie können es besser und preisgünstiger. Wenn wir demnächst in diesem Land Personal abbauen - 8 000 Mitarbeiter - und das sozialverträglich organisieren, haben wir genügend Fachverstand und genug Personal, um in allen Bereichen von der Verwaltung der Grundstücke bis hin zu Sanierungsaufgaben, bis hin zur Altlastensanierung mit unserem Personal entsprechende Aufgaben lösen zu können, solange sie noch da sind. In jedem Fall - das ist ganz interessant - würden wir die Aufwendungen für die BBG sparen. Das könnten in jedem Jahr mehr als 10 Millionen DM sein. Bei dieser Summe lohnt es sich schon, einmal darüber nachzudenken, wie man verfahren sollte.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich bin optimistisch, dass all das, was hier diskutiert wird, sich auf alle Landesgesellschaften erstreckt, nicht nur auf die zwei Gesellschaften, die im Wesentlichen heute erwähnt wurden. In diesem Sinne, denke ich, ist aber auch die Kontrollpflicht eines jeden Abgeordneten in seinen Gremien angesprochen. Also nicht einfach nicken und sagen „Prima für meine Region”, sondern fragen: Was bedeutet das für das ganze Land?
(Beifall bei der SPD)